Wort davor: heimsigen
Heimsitz
Erklärung:
Wohnsitz.
- Belegtext:
welcher außlender ... ain administration, ambt oder verwaltung hatt, der solle darumben im landt antwort geben vnd sich auf sein vatterlandt oder haimbsicz nit referiren
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 18
Wort danach: heimsitzend
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