Wort davor: Heimser
heimsetzen
heimsetzen (I)
Erklärung:
anheimstellen, überlassen.
- Belegtext:
doch sezen wir das unsern gnädigen herrn geordnet und sein rätten heim, ob sein gnad den fürschlag ungefreid und ungezechent dem bergwerk zu hilf oder ob er frohn und zechent darvon nemmen wollen
Datierung: 1449
Fundstelle: Worms,SchwazBergb. Art. 36
- Belegtext:
sol sölicher span zu erkantnis aines ersamen stat vogts und rats gestelt und heimgesetzt werden
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GraubdnRQ. III 170
- Belegtext:
das wir seinen gnaden haimsetzen, zuerst lassen erkennen, ob die gepew vor der rechtfertigung der hoptsach söllen werden niedergelegt
Datierung: 1499
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 396
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
haben wir ... vff vertruiwen vbergeben vnd heimsetzen des genanten von H. zu hinlegung obbemelter spän vnd zweyung
Datierung: 1504
Fundstelle: ArgauLsch. I 207
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
will solches ... dem richter zu seiner erkantnus heimbgesetzt haben
Datierung: 1507/32
Fundstelle: BambCorr. Art. 137/139
- Belegtext:
wellicher ainem sein hauß aufstost, hader oder zank anfieng, ... solle strakts in ein gefenknuß geworfen werden und dem herrn der gewalt haimbgesetzt
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 131
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wöllend wir es ihnen heimgesezt haben
Fundstelle: BernGS. 1615 18
- Belegtext:
daß sich einer oder der ander der sibner urtheil und entscheids nicht unterwerfen oder ... ihrem spruch es heimsezen wollten, so sollen sie die sibner sich mit fleiß bemühen, die
partheyen in der güte mit einander zu entscheiden
Datierung: 1695
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 262
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 867
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1377
- Fundstelle: SchweizId. VII 1690
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
heimsetzen (II)
Erklärung:
den Eid zu-, zurückschieben.
vgl.
heimschieben.
heimsetzen (III)
Erklärung:
(an der richtigen Stelle) wieder aufrichten.
Wort danach: heimsigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten