Wort davor: heimschlagen
Heimschlagung
Erklärung:
wie Heimschlag.
- Belegtext:
solte aber solche heimschlagung vor verfluß drei jahren von der verlehnung an nicht verzinset worden sein, so solle der debitor dem creditor so lang annoch verzinsen und dan erst heimschlagen mügen
Datierung: 1523
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: GrW. VI 373
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die behausung ... also taxieren lassen, daß der gläubiger in heimschlagung desselben ... nicht vernachtheilet werde
Datierung: 1632
Fundstelle: Lahner,Samml. 362
- Belegtext:
da der schuldner mit geld nicht aufzukommen vermag, soll gleichwohl mit vergand- und allenfalliger heimschlagung ... verfahren werden
Datierung: 1753
Fundstelle: CJBavJud. 18 § 11
Wort danach: Heimschnat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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