Wort davor: Heimschlag
heimschlagen
Erklärung:
zurückgeben; abtreten, übergeben.
vgl.
heimweisen (VI).
- Belegtext:
ist biß dahin die übung geweßen, daß ein schuldner seinen creditoren die unterpfand hat heimschlagen mügen für das capital
Datierung: 1523
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: GrW. VI 373
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann ... ein ligend gut einem außgeseßnen an der bezahlung heimgeschlagen wuerdt
Fundstelle: WürtLR. 1610 S. 292
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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- Datierung: 1632
Fundstelle: Lahner,Samml. 362
- Belegtext:
dem juden in solcher schätzung ... eigenthumblich heimbgeschlagen, er jud alsdan darmit als mit seinem eigenen guth ... zu thun ... macht haben solle
Datierung: 1648
Fundstelle: CJMunBohem. 582
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Belegtext:
habe K. den ackher dem gotshauss haimbgeschlagen
Datierung: 1667
Fundstelle: Indersdorf II 343 (nr. 2198)
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- Belegtext:
wo ein oder anders stuck ... also ... verödet, dass es nicht wohl wider in bauliches wesen zu bringen, dasselbe der herrschaft heimbgeschlagen und davon fürterhin keine dergleichen onera entrichtet werden
Datierung: 1678
Fundstelle: Gochsheim 767
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- Belegtext:
sich also aller ihres ehemanns und mit demselben auch ihrer eignen haab und güter zuentäussern und denen gläubigern heimzuschlagen
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmG.u.O. 14
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1718
Fundstelle: Braun,GerichtsVerfHeidelb. 50, Anm. 183
- Belegtext:
die ... falsche münz dem taxatori oder der es eingenomen, selbst heimbgeschlagen werden
Datierung: 1722
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 382
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1742
Fundstelle: Leu,EidgR. IV 484
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- in Google Books
- Belegtext:
die heimgeschlagene und aufgesendete gerechtigkeit
Datierung: 1756
Fundstelle: CMax. IV 7 § 21
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 867
- Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 577 ab
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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- Belegtext:
dem gläubiger, der sich der ... lasten entledigen will, bleibt es aber, insofern er darauf nicht entsagt hat, frey, dem schuldner den genuß des pfands heimzuschlagen
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 2087
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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- Fundstelle: SchwäbWB. III 1376
- Fundstelle: SchweizId. IX 459
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Heimschlagung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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