Wort davor: heimschätzen
Heimscheidung
Erklärung:
zuteilende Entscheidung.
- Belegtext:
es soll auch ... keiner befugt seyn, eigens fürnemmens ... u. ohne verwilligung oder heimscheidung der meister sich des saltzsiedens zu gebrauchen
Datierung: 1681
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2138
Wort danach: heimschicken
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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