Wort davor: Heimschar
heimschätzen
Erklärung:
eine Sache jemandem auf Abrechnung zusprechen.
- Belegtext:
süllent die geschwornen ... dem lehenherren den wingarten heimschätzen
Datierung: 1425
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2138
- Belegtext:
ware in 14 tagen die pfandt nit löst, mag der gläubiger durch ein gericht ime die haimschozen lossen
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 248
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Wort danach: Heimscheidung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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