Wort davor: Heimsage
heimsagen
heimsagen (I)
Erklärung:
aufkündigen, aufsagen.
- Belegtext:
welcher weinzierl sich aines paues ainmal underfächet, der soll dasselb nit zu der andern oder dritten weingartarbeit haimsagen
Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 1114
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
vermeint er ... das ihme der gruntdinst zu schwer sei, so mag er den grunt ... dem gruntherrn haimbsagen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. IV 20
- Belegtext:
wann ain burgerliche behaussung verkauft wierdet, so solte der verkaufer ... von jeder [hofstette] acht kr. ... dem gricht haimbzusagen und der kaufer dieselb mit drei kr. ... aufzunemben verbunden sein
Datierung: 1598
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 385
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es stehet einen ieden lehenßman bevor sein empfangeneß lehen seinen lehenßherrn haimbzusagen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V Tit. 126
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 208
- Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 36
heimsagen (II)
Erklärung:
mitteilen, berichten.
Wort danach: Heimsagung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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