Wort davor: heimsagen
Heimsagung
Erklärung:
Aufkündigung, Auflassung (an früheren Besitzer).
vgl.
heimschlagen.
- Belegtext:
ich nemme von ir als des abgeleibten G. erbin die haimsagung des Wasserbergs an und auf
Datierung: 1573
Fundstelle: ForschSteierm. V 2 S. 9
- Belegtext:
wann einer ein hauß im markt auf termin kauft zu bezallen, hernacher aber dem verkaufer mit heimbsagung des hauss gewähren wolte, ist zu wandl ...
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 766
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Heimschachen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten