Wort davor: heimorts

Heimrat, Heimrater
vgl. Heimelrat.

Heimrat (I)
Erklärung: Mitglied einer Kommunal- insbesondere aber Deichverwaltung.
vgl. Heimreiter.

Heimrat (II)
Erklärung: aus den Heimmeiern bestehendes Kollegium im Hochgerichtsbezirk.

Wort danach: Heimratsbote

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