Wort davor: Heimmilch
heimnen
Erklärung:
gefangennehmen.
- Belegtext:
darumb sol sy ain vogt strauffen ... vnd was im recht gilt vor sinem ammann, des sol in benuegen vnd mag darum haimnan vnd fahen bis sy im das gericht verbürgend
Datierung: 1421
Fundstelle: SchrBodensee 18 (1889) 14
Wort danach: Heimochse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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