Wort davor: Heimmauer

Heimmeier
Erklärung: Vorsteher einer Landgemeinde, Beamter einer Heimmeierei, in Städten (später) Beamter unter Meier oder Bürgermeister (nur Saargebiet und Lothringen).
vgl. 1Heimbürge (I), Heimbürger.

Wort danach: Heimmeierei

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