Wort davor: Heimland
heimlassen
heimlassen (I)
Erklärung:
am Orte zurück lassen. eines Fürsten heimgelassene Räte.
vgl.
heimverordnet.
heimlassen (II)
Erklärung:
anheimstellen, überlassen.
- Belegtext:
das sie ... die bluetren und gewalt der obricheit zu strafen heimlassen sollen
Datierung: 1569
Fundstelle: LippstadtStR. 35
- Belegtext:
die jurisdiction ... über das closter ... ritter-und landschaft dem herkommen nach heimbgelassen wird
Datierung: 1669
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 396
Faksimile
heimlassen (III)
Erklärung:
(das gepfändete Vieh) herausgeben.
heimlassen (IV)
Erklärung:
(den Eid) zuschieben.
- Belegtext:
heimlassen den eid, deferre juramentum
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 861
Wort danach: Heimlassung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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