Wort davor: Heimland

heimlassen

heimlassen (I)
Erklärung: am Orte zurück lassen. eines Fürsten heimgelassene Räte.
vgl. heimverordnet.

heimlassen (II)
Erklärung: anheimstellen, überlassen.
heimlassen (III)
Erklärung: (das gepfändete Vieh) herausgeben.
heimlassen (IV)
Erklärung: (den Eid) zuschieben.

Wort danach: Heimlassung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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