Wort davor: Heimgraf

Heimgrund
Erklärung: "Grund, der in der Dorfflur liegt, im Gegensatz der Alpgründe" Schmeller 2 I 1107.
vgl. Heimatgut, Heimgesuch (I).

Wort danach: Heimgut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten