Heimgesinde
Erklärung:
"das Gesinde zu Hause, Hofstaat, Dienerschaft" Lexer I 1220. "Heimgefolge" PBB. 41 (1916) 422.
Wortbildungshinweis: zu
Gesinde (I).
Wort danach: Heimgesuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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