Wort davor: Heimgericht
Heimgeschäft
Erklärung:
wie Heimsteuer.
- Belegtext:
solle ... dennen khindern ... an irer ... legitima wie gleichsfals den wittiben an iren haimbgeschäften heirathsgüetern nichts abgezogen werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 20 § 2
Wort danach: Heimgesinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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