Wort davor: 2Heimgereide

Heimgericht

Heimgericht (I)
Erklärung: Dorfgericht, Gemeindeversammlung.
vgl. 2Heimgereide (III).

Heimgericht (II)
Erklärung: Straftat, die vor das Heimgericht (I) gehört.

Wort danach: Heimgeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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