Wort davor: Heimgedingsnotdurft
Heimgedingssache
Erklärung:
Angelegenheit des Heimgedinges.
- Belegtext:
sind beider stedte gerichte ... zu heimgedings sachen bestimbt zu erscheinen und neben den zugebern der stedte bau-, heimgedings- und andere politische notdurft mit wirten, beckern, metzgern ... zu beratschlagen ... schuldig
Datierung: 1598
Fundstelle: Ennen,Saarstädte 54
- Belegtext:
in heinmeierei- und heimgedingssachen solle jedes donnerstags in der wochen heinmeier, gericht und zugebern an gewöhnlichen ort zusammen kommen
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Saarbrücken
Fundstelle: Ennen,Saarstädte 231
Wort danach: heimgehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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