Wort davor: Heimgedinge
Heimgedingsnotdurft
Erklärung:
Vorbringen vor dem Heimgedinge.
- Belegtext:
sind beider stedte gerichte ... zu heimgedings sachen bestimbt zu erscheinen und neben den zugebern der stedte bau-, heimgedings- und andere politische notdurft
mit wirten, beckern, metzgern ... zu beratschlagen ... schuldig
Datierung: 1598
Fundstelle: Ennen,Saarstädte 54
Wort danach: Heimgedingssache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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