Belegtext:
wer es, das derselbe frevelt und der gemeind solches pfand entwältiget und werdte, uber heimgeding, solchen frevel und gewalt habend die dickgenanten schöffen den obgenanten herren zugeweiset Datierung: 1476
Fundstelle:GrW. V 696
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Belegtext:
wenn alle woche zwei oder drei heimgedinge gehalten und die burgerschaft versammelt würde Datierung: 1580
Fundstelle:Köllner,Saarbr. I 157