Wort davor: Heimgebot
heimgedeihen
Erklärung:
zufallen, in die Hände fallen.
- Belegtext:
soll das wingartfeld dem ehegemecht oder den kindern ... heimgedeyhen unnd fallen
Datierung: 1506
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 243
Faksimile
- Belegtext:
hetten wir ... kein not dörfen leiden, noch den wucherern heimgedigen sein
Fundstelle: SchwäbWB. III 1366
Wort danach: Heimgedinge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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