Wort davor: Heimgangsrecht

Heimgarten

Heimgarten (I)
Erklärung: Dorfplatz, auf dem sich die Gemeinde zu Spiel, Unterhaltung usw. versammelte.
Heimgarten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Gerichtsstätte.
Heimgarten (II)
Erklärung: nicht streng von Heimgarten (I) zu scheiden: übertragen auf die Lustbarkeit, auch Besuch (bei Mädchen) in Häusern.
Heimgarten (III)
Erklärung: Gebiet der Stadt Worms.

Wort danach: Heimgartengeselle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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