Wort davor: Heimgangsrecht
Heimgarten
Heimgarten (I)
Erklärung:
Dorfplatz, auf dem sich die Gemeinde zu Spiel, Unterhaltung usw. versammelte.
Heimgarten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Gerichtsstätte.
Heimgarten (II)
Erklärung:
nicht streng von Heimgarten (I) zu scheiden: übertragen auf die Lustbarkeit, auch Besuch (bei Mädchen) in Häusern.
- Belegtext:
von wegen der tanntz und annderer haingarten in den albmen
Datierung: 1558
Fundstelle: Peetz,VwStud. 372
- Belegtext:
darf die vnderthonen, welche mit steckhen vnd prüglen an den haingarten oder fensterlen gehen, straffen
Datierung: 1640
Fundstelle: VerhNdBayern 12 (1866) 78
Heimgarten (III)
Erklärung:
Gebiet der Stadt Worms.
- Belegtext:
quilibet pistorum commorancium in dem heymgarten, hoc est in civitate Wormaciensi, semper in carnisprivio unum denarium ... [dabit]
Datierung: 1441
Fundstelle: ZGO. 15 (1863) 291
Wort danach: Heimgartengeselle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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