Wort davor: Heimfrau
heimführen
Erklärung:
eine Person oder Sach heimbringen.
heimführen (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
sol [ein tumprobst] in des meigers hoff varen und des meigers botte sol die pferit empfahen und sol yeklichem huber eins heimfüren
Datierung: 1417
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 119
- Belegtext:
sol ouch darzu den halben teil des husrats ... nemmen, heimfüren vnd fur syn eigen gut haben vnd besitzen
Datierung: 1469
Fundstelle: Eschi 77
- Belegtext:
ob ein pawman schuldig sei dem zehentherrn den zehent haimbzuführen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. V 59
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 162 § 8
heimführen (II)
Erklärung:
besonders die Braut ins Haus des Mannes.
Wort danach: Heimführung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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