Wort davor: Heimfälligkeit
Heimfallrecht
Wortbildungshinweis: zu
heimfallen (III 5).
- Belegtext:
dem magistrate der haupt- und residenzstadt Wien stehet das heimfallrecht nur auf die erblosen verlassenschaften der burger Wiens ... zu
Datierung: 1819
Fundstelle: Tomaschek,Wien II 209
- J.A.Tomaschek,Heimfallsrecht (1882)
- K.Kähler,Heimfallsrecht des Fiskus (1902)
- B.Poll, Heimfallsrecht auf den Grundherrsch.Österreichs (1925)
- Lütge,BayrGdh. 47
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 465
- Fundstelle: Lütge,BayrGrdh. 47
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1369
Wort danach: Heimfallung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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