Wort davor: Heimfälligerklärung

Heimfälligkeit

Heimfälligkeit (I)
Erklärung: Rechtseinrichtung, wonach ein Gut unter gewissen Voraussetzungen heimfällt.

Heimfälligkeit (II)
Erklärung: Akt des Heimfallens und dadurch bewirkter Rechtszustand.
vgl. Heimfallung.

Wort danach: Heimfallrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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