Wort davor: heimfallen

heimfällig
Erklärung: von einem Gut, das heimfällt (III 5).

heimfällig (Spiegelstrich 1)
Erklärung: infolge Verwirkung.

Wort danach: Heimfälligerklärung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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