Wort davor: heimfallen
heimfällig
Erklärung:
von einem Gut, das heimfällt (III 5).
- Belegtext:
item C.F. hoff ist nach sin abgang der herschafft ... haimfällig
Datierung: 1493
Fundstelle: FürstenbUB. VII 284
- Belegtext:
ob ain guet ... der obrigkait haimbföllig und öd ... gelassen und inner jarßfrist nit gestift ... wierdet
Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 429
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann sich vber kurtz oder lang begebe, das solches vnnser aigenthumb, durch absterben des geschlechts deren von A. mannlichen stammens apert vnd heimfellig werden solte
Datierung: 1595
Fundstelle: Haltaus 2207
- Belegtext:
weil ... beyde fürstentümer mannledig und folgbar dem reich heimfällig worden
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. III 5
- Belegtext:
anwartschaft, kraft welcher man nämlich von dem lehenherrn auf ein künftiges, heimfälliges lehen versichert wird, pflegt ... entweder durch bloße zusage oder eventuale investitur mitgetheilt zu werden
Datierung: 1756
Fundstelle: CMax. IV 18 § 18
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 506
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- in Google Books
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1368
heimfällig (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
infolge Verwirkung.
- Belegtext:
wirdet der verleyher genugsam versichert ... daß auf begebenden fall ... solches gut verworcht und heimfellig gemacht wurde
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 72
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- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 870
Wort danach: Heimfälligerklärung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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