Wort davor: Heimfall

heimfallen
vgl. hinterfallen.

heimfallen (I)
Erklärung: allgemein jemandem zufallen.
heimfallen (II)
Erklärung: an jemanden zurückfallen.

heimfallen (II 1)
Erklärung: aus verschiedenen Rechtsgründen.
heimfallen (II 2)
Erklärung: besonders infolge Todes des bisherigen Berechtigten.
vgl. heimkommen (II 2).
heimfallen (III)
Erklärung: insbesondere vom An- oder Rückfall.

heimfallen (III 1)
Erklärung: an Verwandte.
heimfallen (III 2)
Erklärung: an den Ehegatten.
heimfallen (III 3)
Erklärung: an Kirche und Spital.
heimfallen (III 4)
Erklärung: an die Gläubiger.
heimfallen (III 5)
Erklärung: an die Obrigkeit (als erbloses Gut).
heimfallen (IV)
Erklärung: als Verwirkung bei rechtswidrigem Verhalten.
heimfallen (V)
Erklärung: von der Einziehung.

heimfallen (V 1)
Erklärung: des Vermögens als Hauptstrafe wegen Missetat.
heimfallen (V 2)
Erklärung: einzelner Vermögensgegenstände als Nebenstrafe.
heimfallen (V 3)
Erklärung: des Vermögens bei Flucht.
heimfallen (VI)
Erklärung: in Anlehnung an heimfallen (II): wegfallen, kraftlos werden.
heimfallen (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Partizip gleichbedeutend mit ab (II 2 a) und tot.

Wort danach: heimfällig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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