Wort davor: heimden
heimdienen
Erklärung:
heimfallen.
- Belegtext:
daß soliches [bei Vermessung festgestellte] überwärt ihme grafen ... solle zufallen und heimbdienen
Datierung: 1378
Fundstelle: SaanenLschStat. 14
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
[sollte] so man das obs im herpst schüttet, dem, dass der boum ist, die zwen teil des ops, so uff eines anstössers ertrich vallet und dem anstösser, uff des grund der boum nitt
statt, der dritt theil des geschütten opstes heimdienen
Datierung: 1563
Fundstelle: AbhSchweizR. 28 S. 374
- Belegtext:
soll dasselbig vergandtet gut dem, so uff der gandt am mesten daruff gebotten, unwiderrufflich heymdienen
Fundstelle: BernGS. 1615 203
- Belegtext:
darvon zwen theil uns, der oberkeit, und der drittel der landschaft in ihr reisgelt heimdienen ... soll
Datierung: 1644
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 158
- Belegtext:
von welchen ... confiscationen dem verleyder ein drittel heimdienet
Datierung: 1741
Fundstelle: BernMand. 11
Wort danach: 1Heimding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten