Wort davor: Heimbürgenessen
Heimbürgengeld
Erklärung:
Abgabe des 1Heimbürgen an den Stadtherrn.
- Belegtext:
dieser versuchejare wollen wir, bischoff Ludowig, der vier gulden jerlichs heimburgengelts emberen, die der heimberge zu gebben nit schuldig sin soll
Datierung: 1500
Fundstelle: Bruchsal 879
Faksimile
Wort danach: Heimbürgengericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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