Wort davor: Heilungskosten
Heilungsmittel
- Belegtext:
obgleich der scharff-richter dem gepeinigten die glieder ohne ... entgelt wieder einzurichten schuldig, vor die heylung dannoch ... nach ... proportion der mühe wie auch angewendten heylungsmitteln
ihme etwas gut zumachen seyn werde
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 23 § 3
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Wort danach: heilwertig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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