Wort davor: Heiligdreiköniggemeinde

Heilige

Heilige (I)
Erklärung: der allgemein kirchliche Verehrung genießt.

Heilige (II)
Erklärung: der Heilige (I) als Vermögenssubjekt.
Heilige (III)
Erklärung: pl. Reliquien(schrein), besonders zur Eidablegung.
Heilige (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: wohl mißverstanden als Bilder.
Heilige (IV)
Erklärung: im Sprichwort.

Wort danach: Heiligen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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