Wort davor: Heiligentracht

Heiligenvogt

Heiligenvogt (I)
Erklärung: Kirchenvogt.

Heiligenvogt (II)
Erklärung: Beamter einer Schützenbruderschaft (besonders zur Besorgung ihrer kirchlichen Angelegenheiten).

Wort danach: Heiligenvogtei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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