Wort davor: Heiligengeld
Heiligengericht
Erklärung:
Gericht eines geistlichen Gerichtsherrn?
vgl.
heilig (I 3 a).
- Belegtext:
eim jeeden, dem ein recht in einer vrtheil erkannt ist, der hat sich biß auff daß nechst heilgengericht zu bedenken, ob er solch recht thun will oder nicht
Datierung: 16. Jh. (?)
Region/Autor/Textsorte:
Weißenburg
Fundstelle: MünchenGA. 23 (1846) 196
Wort danach: Heiligengerichtstag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten