Wort davor: Heiligengefälle

Heiligengeld

Heiligengeld (I)
Erklärung: Abgabe für die Kirche bei Bürgerrechtsaufnahme.

Heiligengeld (II)
Erklärung: Kirchengeld.

Wort danach: Heiligengericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten