Wort davor: Heideschöffenweistum

Heidestallgeld
Erklärung: jährliche Abgabe, die ein Heidstaller an die ihn behausende Gemeinde zu leisten hat.

Wort danach: Heideverordnete

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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