Wort davor: Heck

Hecke
vgl. 2Hagen, Heck.

Hecke (I)
Erklärung: natürliches dorniges oder stachliges Gebüsch, insbesondere als Einfriedung.
Hecke (II)
Erklärung: wie Heck (II) Verschluß eines Eingangs durch Lattenwerk, Gatter.
Hecke (III)
Erklärung: Unterholz, kleiner Wald, Wald überhaupt.
Hecke (IV)
Erklärung: kleines Bauerngut ohne Zugvieh?
vgl. Heckenlehen.
Hecke (V)
Erklärung: mit Reisig bedeckte Falle oder Umzäunung zum Jagen des Wildes.

Wort danach: Heckenadvokat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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