Wort davor: Hebauf

Hebe

Hebe (I)
Erklärung: Grundbedeutung Anhalt, Stütze, dann Empor- oder Aufheben.

Hebe (II)
Erklärung: Archenbau zur Abwehr des Wassers.
Hebe (III)
Erklärung: Stauhöhe bei Mühlen.
Hebe (IV)
Erklärung: das Aufheben des Stabes als Zeichen des Beginns einer gerichtlichen Handlung und diese Handlung selbst.
Hebe (V)
Erklärung: Erhebung von Leistungen und diese Leistungen selbst.

Hebe (V 1)
Erklärung: von einem Gute: Nutzung.
Hebe (V 2)
Hebe (V 3)
Erklärung: Drescherlohn.

Wort danach: Hebebett

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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