Wort davor: 1Heger

Hegerecht

Hegerecht (I)
Erklärung: Recht, Äcker vom allgemeinen Weidegang auszuschließen.

Hegerecht (II)
Erklärung: die rechtliche Fähigkeit eines Gegenstandes, eine Grenze zu bilden.
Hegerecht (III)
Erklärung: eine Art Grundleihe ( Hägerrecht?).

Wort danach: Hegerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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