Wort davor: Heftchen
heften
heften (I)
Erklärung:
befestigen, anheften.
- Belegtext:
vor bast, den wingarten zu hefften, 3 sol.
Datierung: 1426
Fundstelle: FritzlarRQ. 568
- Belegtext:
ist ein briefe von euern gnaden außgangen an das statthor zu O. gehefftet
Datierung: 1472
Fundstelle: AlbrAchillesMerckB. 41
- Belegtext:
der N. solle zu dem pranger geführt, jhne alldorten sein lasterhaffte zungen ... durch den freymann abgeschnitten, selbige an den pranger gehäfft ... werden
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 49 § 1
heften (II)
Erklärung:
festmachen von Schiffen.
heften (III)
Erklärung:
(Wunde) vernähen.
- Belegtext:
ain bogunde wunde ist diu di man waitzlen oder heften muz und di man gewaerlich niht gehailen mak an den artzat
Datierung: 1320
Fundstelle: AugsbStR. Art. 49 § 1
Textarchiv: AugsbStR. Art. 49
- Belegtext:
ein geheffte bindbahre wund oder dergleichen gibt xiii (pfund) hlr. zu frevel
Datierung: 1540
Fundstelle: Bretten 744
Faksimile
heften (IV)
Erklärung:
verbinden, angliedern.
- Belegtext:
wir ... tun kunt, ... daz wir haben geheftet ein wer uf der duczschen brudir eigen von G.
Datierung: 1289
Fundstelle: DOrdHessenUB. I 502
heften (V)
Erklärung:
vor Gericht ziehen.
heften (VI)
Erklärung:
verhaften; behandelt unter haften (I).
Wort danach: Heftene
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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