Wort davor: Hefengeld
Hefenrecht
Erklärung:
"was bei Berechnung des Trankzehnten oder Accis von einem Gebräu Bier (der Hefe wegen) an der zu versteuernden Quantität des Bieres zurückgerechnet wird" 1872 Rudolstadt/Zöpfl, Hs.
Hefenrecht (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
auch Abschlag bei Weineinkauf.
- Belegtext:
sol dem gaste von iedem aimer zwuo mas hefen recht abgan
Datierung: 1348/50
Fundstelle: NördlingenStR. 33
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- Belegtext:
im weinverkauffen pflegt man von eim fuder trüebs weins für heeffrecht ein halben eimer dem verkeuffer abzuziehen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Boxberg 789
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- Belegtext:
bey auskältern und ablass des weins durch gewisse masse, wie viel abgang an lagerwein, hefenrecht und füllwein ... passiret werden soll
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 486
Wort danach: Hefner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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