Wort davor: Heermann

Heermänne

Heermänne (I)
Erklärung: Abgabe eines Heermanns (I), auch Summe der den Heermännern (eines Bezirks) eigentümlichen Leistungen und das Recht darauf.
Heermänne (II)
Erklärung: übertragen. das Land, auf dem die Leistung ruht.

Wort danach: Heermeister

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