Wort davor: Heermalter

Heermann
vgl. Edelinger.

Heermann (I)
Erklärung: arimannus, rimanus, Gemeinfreier des langobardischen Rechts, dann bei einem Kastell (einer Klause) als Besatzungsangehöriger angesiedelter Mann und Träger der arimannia, Heermänne (I).
Heermann (II)
Erklärung: allgemein Angehöriger eines Heeres, (adeliger) Kriegsmann.

Wort danach: Heermänne

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