Wort davor: Heckenwehr

Heckenwirt

Heckenwirt (I)
Erklärung: der eine Winkelschenke betreibt.
vgl. Heckenkrug.

Heckenwirt (II)
Erklärung: wer vorübergehend (eigenen Most oder Wein) verzapft und zum Zeichen einen Tannenast, einen Strauß oder eine Weinrebe (Hecke) aussteckt.

Wort danach: Heckenwirtschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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