Wort davor: Heckenwehr
Heckenwirt
Heckenwirt (I)
Erklärung:
der eine Winkelschenke betreibt.
vgl.
Heckenkrug.
Heckenwirt (II)
Erklärung:
wer vorübergehend (eigenen Most oder Wein) verzapft und zum Zeichen einen Tannenast, einen Strauß oder eine Weinrebe (Hecke) aussteckt.
- Belegtext:
den hiesigen ... einwohnern ... wirdt hiermit ... verwilliget, daß ... neben dem gast- oder schildwirth ein heckenwirth, jedoch keinen andern wein als denjenigen, so einem jeden
solchen heckenwirth von der herrschaft gegeben würde oder er selbst auf seinen weinbergen erbaut hat ..., ausschenken solle
Datierung: 1706
Fundstelle: Zehnter,Messelh. 354
- Fundstelle: Kadel,RhHessWinzerspr. 42
- Fundstelle: Kittel,Hs.
Wort danach: Heckenwirtschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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