Wort davor: Heckenmeier
Heckenmünze
vgl.
Heckengeld.
Heckenmünze (I)
Erklärung:
geringerwertige, verworfene, falsche Münze.
- Belegtext:
om die quade vreemde ende hagemunten dairmede te verdrivene
Datierung: 1430
Fundstelle: Stallaert I 545
- Belegtext:
dieweil man mit großen schaden erfahren, daß die heckenmünzen ... in den kreißen außgebreitet
Datierung: 1570
Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 745
- Belegtext:
demnach ... bei denen ... eingeschlichenen ringhältigen heckenmünzen ... die gute grobe münzsorten ... hoch steigen
Datierung: 1619
Fundstelle: Lahner,Samml. 534
- Datierung: 1760
Fundstelle: Faber,NStaatskanzlei IV 133
Heckenmünze (II)
Erklärung:
Münzstätte, in der Heckenmünzen (I) hergestellt werden.
- Belegtext:
das vortheilhaftig, betrueglich heckenmünzen ... entstanden
Datierung: 1571
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 13 (1892) p. 60
- Belegtext:
silber aufkaufen, verfüren auf die unzulässigen hekkenmünzen ... ist ernstlich verboten
Datierung: 1683
Fundstelle: SchwäbWB. III 1320
- Belegtext:
auch die heckmüntzen ... dadurch gelegenheit erhalten, ihre verbotne kipperey fortzusetzen
Datierung: 1709
Fundstelle: BremPolO. 1065
- Belegtext:
befehl churf. Johann Georgens des II. ... wider den grossen unterschleiff, welcher ... mit verlegung derer benachbarten pacht- und hoecken-muentzen getrieben worden
Datierung: 1724
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 895
Wort danach: Heckenmünzer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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