Wort davor: Heckengeld

Heckenhafer
Erklärung: Abgabe nicht näher bezeichneter Art zu Daufenbach, Muscheid und Weilenbach.
vgl. Heckengeld, Heckenzehnt.

Wort danach: Heckenhopfen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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