Wort davor: Hebungskosten
Hebungsregister
vgl.
Heberegister.
Wortbildungshinweis: zu
Hebung (II).
- Belegtext:
soll der stadt einnehmer ... von jedes jahr ein richtig hebungsregister machen, worinnen ein jeder buerger mit namen und zunamen, auf einer seite verzeichnet stehen soll, und
dabey alles, was er selbiges jahr, es sey an dienst, geldern, contribution ... zu geben schuldig
Datierung: 1711
Fundstelle: CCHolsat. III 1229
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Hebungssache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten