Wort davor: Hebelohn

(Hebemeister)
Erklärung: Person, die mit der Regelung von Abgaben und ihrem Anschlag auf die Pflichtigen betraut ist, insbesondere im Deichrecht.

Wort danach: Hebemutter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten