Wort davor: Hebebüchlein

Hebegeld

Hebegeld (I)
Erklärung: Zahlung für die An- und Abfuhr von Kaufgütern zum Wägen sowie für das Ein- und Ausladen von Waren.

Hebegeld (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Geldzahlung an die Radwerksarbeiter für das Verladen des "gewidmeten" Eisens.
Hebegeld (II)
Erklärung: Nachsteuer, gabella emigrationis, in Oberösterreich, sonst auch Abschoß, gabella hereditaria.

Wort danach: Hebegericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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