Wort davor: Hebebüchlein
Hebegeld
Hebegeld (I)
Erklärung:
Zahlung für die An- und Abfuhr von Kaufgütern zum Wägen sowie für das Ein- und Ausladen von Waren.
- Belegtext:
deplainte fuist venue a nous de pluseurs marcheans de diverses lius et de diverses terres, dendroit une exaction que on apielle en flamenc heffeghelt
Datierung: 1279
Fundstelle: Warnkönig-Gheldolf IV 249
- Belegtext:
mids den costen van den bringhene ... van verligghelde, van meteghelde, van heffeghelde
Datierung: 1435
Fundstelle: InvBruges V 63
- Belegtext:
was wine gen Rastet. ... gent und nit furbas, do git ein fuder 1 ß (pfennig) zu hebegelte, es sii am krane am Ryne oder hie in der statt am krane
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Eheberg,StraßbVG. 513
Hebegeld (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Geldzahlung an die Radwerksarbeiter für das Verladen des "gewidmeten" Eisens.
Hebegeld (II)
Erklärung:
Nachsteuer, gabella emigrationis, in Oberösterreich, sonst auch Abschoß, gabella hereditaria.
- Belegtext:
von denen erbschafften und denjenigen guttern, welche auß einer herrschaft in die andere gebracht werden, warvon der obrigkeit ... zehen pro cento ... verbleiben, welche ... das hebgelt,
zu latein jus detractionis genannt werden
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: FinsterwalderObs. I 2, 402
- Belegtext:
in Teutschland ist sie meistens bekannt unter dem nahmen des abzugs, wie auch des ab- oder nachschuß, oder naesteuer. in Ober-Oesterreich wird sie genennet das heb-geld
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 220
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- Belegtext:
daß das von denen aus der herrschaft gebracht werdenden erbschaften oder sonstigen vermögen abgenommene heeb- oder abfahrtgeld ... aufgehoben ... werden sollen
Datierung: 1785
Fundstelle: Strnadt,Mat. 306
Wort danach: Hebegericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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