Wort davor: Haverei
Havereigemeinschaft
Erklärung:
die zwischen allen Gefährdeten begründete rechtliche Gemeinschaft zur Tragung von Seeschäden (und Seereisekosten).
- Belegtext:
wann aber ein schiffer ... das schiff vorsetzlich auf den strand setzet und das gut dadurch erhalten wird, das schiff aber verlohren ... gehet, so soll ... die havereygemeinschaft in ihrer kraft verbleiben
Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. 8, 7
- Belegtext:
was aber die aus denen hier ankommenden schiffen in bordingen geladene güter anbetrift, so höret ... die haverey-gemeinschaft ... auf, so bald der beladene bording vom ballast kruge nach der stadt abgefahren ist
Datierung: 1761
Fundstelle: DanzigW. 43
- Belegtext:
wenn, auch während der reise, geworfenes oder sonst verloren gegangenes gut von dem befrachter durch anderes ersetzt, oder von dem schiffer zur vollständigkeit der ladung waare eingenommen wird: so treten
auch diese von zeit der einladung in die havereygemeinschaft
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 1768
Wort danach: Havereiordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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