Wort davor: Hauszinspacht
Hauszinspflicht
Erklärung:
Verpflichtung zur Zahlung von Hauszins (V).
- Belegtext:
wir wollen auch mit vleiß daran sein ..., dasselbige huse der geborlichen zinse ... zu entledigen ...; wo das aber nicht gesein kunde, ... daß ... ein iczlich possessor solche hußzinß
vnd andere pflicht selbist vorrichte
Datierung: 1505
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 315
Wort danach: Hauszinsquittung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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