Wort davor: Hauszeugmeisteramtsverwalter
Hauszeugschreiber
- Belegtext:
unser zal- und hauszeugschreiber ... sol den personen, so unser zeughaus verwalten und unser arbeit verwesen, ir ordinari sold bezalen
Datierung: 1507
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 2 (1884) 34
Wort danach: Hausziel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten